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Guter-Samariter-Gesetz

First Aid & CPR Honduras

Der barmherzige Samariter: Mitgefühl und Schutz

Die aus der Bibel (Lukas 10,25-37) stammende Parabel vom barmherzigen Samariter erzählt, wie ein halbtot zurückgelassener Reisender von einem Fremden gerettet wird, der ihn versorgt und für ihn sorgt. Über ihren religiösen Kontext hinaus trägt sie eine universelle Botschaft: die moralische Pflicht, anderen in Gefahr aus Mitgefühl und Selbstlosigkeit zu helfen.

Von diesem Grundsatz inspiriert, wurden weltweit zahlreiche Gesetze des barmherzigen Samariters erlassen, die jene vor rechtlicher Verfolgung schützen, die in einem Notfall in gutem Glauben Hilfe leisten. Der genaue Umfang dieses Schutzes ist jedoch von Rechtsordnung zu Rechtsordnung unterschiedlich: Nachfolgend finden Sie, was das für Ihre Region geltende Recht vorsieht.

Gesetzeszitat

Geltendes Gesetz Strafgesetzbuch (Dekret 130-2017, in Kraft seit Juni 2020), Art. 204 «Omisión del deber de socorro» (unterlassene Hilfeleistung): «Quien no socorre a una persona que se encuentra desamparada y en peligro manifiesto y grave para su vida, salud, integridad, libertad o libertad sexual, cuando de ello no se desprenda riesgo propio ni de tercero...» — Wer einer hilflosen Person, die sich in offensichtlicher und schwerer Gefahr für ihr Leben, ihre Gesundheit, ihre Unversehrtheit, ihre Freiheit oder ihre sexuelle Freiheit befindet, nicht hilft, obwohl daraus keine Gefahr für ihn selbst oder für Dritte entsteht.
Schutzumfang Allgemeine Pflicht, jeder hilflosen Person in offensichtlicher und schwerer Gefahr zu helfen, sofern daraus keine Gefahr für einen selbst oder für Dritte entsteht; wer zur Hilfeleistung nicht in der Lage ist, muss dringend fremde Hilfe herbeirufen. Die Strafe wird um zwei Drittel erhöht, wenn das Opfer einen Unfall erlitt, den der Unterlassende fahrlässig verursacht hat. Art. 205 stellt die Unterlassung gegenüber besonders schutzbedürftigen Personen unter Strafe (Minderjährige unter 14 Jahren, Menschen mit Behinderung, alte oder schwer kranke Menschen) und Art. 206 die unterlassene gesundheitliche Hilfeleistung durch den dazu verpflichteten Fachmann.
Hilfeleistungspflicht Ja
Strafe bei unterlassener Hilfeleistung Freiheitsstrafe von sechs (6) Monaten bis zu einem (1) Jahr oder Geldstrafe von einhundert (100) bis dreihundert (300) Tagessätzen (Art. 204).
AED-Haftungsschutz Nein
Gesetzliche Hilfeleistungspflicht

Ihr Schutz nach dem Gesetz

Das honduranische Strafgesetzbuch von 2017, in Kraft seit 2020, verankert in seinem Artikel 204 die Hilfspflicht und bestraft, wer einer hilflosen Person in offensichtlicher und schwerer Gefahr nicht hilft. Die Vorschrift verlangt Hilfe nur dann, wenn daraus keine Gefahr für einen selbst oder für Dritte entsteht, und lässt zu, dass derjenige, der nicht unmittelbar helfen kann, die Pflicht erfüllt, indem er dringend fremde Hilfe herbeiruft; so steht der Honduraner, der in gutem Glauben handelt, auf der Seite, die das Gesetz schützt.

Hilfeleistungspflicht

In Honduras ist die Hilfeleistung eine Pflicht mit Zähnen: Sie zu unterlassen kann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von einhundert bis dreihundert Tagessätzen nach sich ziehen, eine Strafe, die sich um zwei Drittel erhöht, wenn der Zeuge den Unfall selbst fahrlässig verursacht hat. Das Gesetz gewährt zudem den Schutzbedürftigsten — Minderjährigen, Menschen mit Behinderung, alten oder schwer kranken Menschen — verstärkten Schutz und bestraft den Angehörigen eines Gesundheitsberufs, der die Hilfe verweigert. Die Pflicht ist anspruchsvoll, weil das Leben, das sie schützt, es ebenfalls ist.

Warum Ausbildung unerlässlich ist

Eine so klare Pflicht verdient eine ihr entsprechende Vorbereitung. Artikel 204 zu erfüllen bedeutet nicht nur, den Rettungsdienst zu rufen: Wenn jemand aufhört zu atmen, sind es die Herzdruckmassage und der frühe Einsatz eines AED, die das Leben erhalten, bis Hilfe eintrifft. Eine Ausbildung in HLW und Erster Hilfe gibt dem Honduraner die Ruhe und die Technik, um ohne Zögern zu reagieren, und verwandelt eine gesetzliche Pflicht in einen Akt der Fürsorge, der einen Menschen zu den Seinen zurückbringen kann.

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